Personalkostensätze bzw. Gehälter 2019 (in EUR) zur Beantragung von FWF-Projekten
Gültig ab 1. Februar 2019
Bitte beachten Sie, dass die FWF-Sätze lediglich maßgeblich für die Beantragung von FWF-Projekten sind. Die tatsächlichen Personalkosten können durch Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen der jeweiligen Forschungsstätten abweichen.
Wichtig: Bitte beachten Sie die Personalkostensätze bzw. Gehälter für AbsolventInnen eines Medizinstudiums in Österreich.
Dienstverträge | Stunden-ausmaß | Personalkosten- satz Jahr i | Bruttogehalt Monat |
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Senior Postdocii | 40 Std. | 74.380,00 | 4.182,10 |
Postdoc | 40 Std. | 67.670,00 | 3.803,90 |
DoktorandIniii | 30 Std. | 38.550,00 | 2.162,40 |
BMAiv | 40 Std. | 45.470,00 | 2.552,50 |
CTAv | 40 Std. | 37.980,00 | 2.130,50 |
MTFvi | 40 Std. | 42.320,00 | 2.375,20 |
TFvii | 40 Std. | 34.590,00 | 1.939,60 |
Student. MitarbeiterIn | 20 Std. | 18.470,00 | 1.030,80 |
Geringfügige Beschäftigte nur Unfallversicherungspflicht | 7.770,00 | 446,81 | |
Forschungssubvention | |||
SelbstantragstellerIn Senior Postdocviii | 64.680,00 | ||
SelbstantragstellerIn Postdoc | 58.920,00 |
Eine Forschungssubvention ist nur dann beantragbar, wenn ein/eine SelbstantragstellerIn keinen Dienstvertrag mit einer Forschungsstätte abschließen kann. Im Fall einer Selbstantragstellung empfiehlt es sich, im Hinblick auf eine korrekte Beantragung im Vorfeld die Auskunft des FWF-Sekretariates einzuholen.
Brutto-Netto-Rechner
i inklusive Dienstgeberanteil und bei Dienstverträgen und geringfügig Beschäftigten inklusive aliquote Auflösungsabgabe von € 70.
ii Beantragbar nur von Lise-Meitner-AntragstellerInnen, Elise-Richter-Antragstellerinnen und SelbstantragstellerInnen mit mindestens zwei Jahren Forschungserfahrung als Postdoc, deren Forschungsstätte dem UG2002 unterliegt bzw. deren Forschungsstätte eine entsprechende Vereinbarung mit dem FWF hat.
iii Maximal beantragbarer DoktorandInnen-Satz liegt bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden. Berechnungsgrundlage für ein geringeres Beschäftigungsausmaß ist eine Summe von € 51.400,00 pro Jahr (100%).
iv BiomedizinischeR AnalytikerIn
v Chemisch-TechnischeR AssistentIn, technischeR AssistentIn
vi Medizinisch-Technische Fachkraft
vii Technische Fachkraft, MechanikerIn, LaborantIn, ProgrammiererIn
viii Beantragbar nur von SelbstantragstellerInnen mit mindestens zwei Jahren Forschungserfahrung als Postdoc, deren Forschungsstätte nicht dem UG2002 unterliegt bzw. deren Forschungsstätte keine entsprechende Vereinbarung mit dem FWF hat.